Der Unfall ereignete sich im Februar 2019 auf der Nationalstrasse von Spiez nach Thun. Frau Meier* sitzt im Auto ihrer Freundin auf dem Beifahrersitz, ihre Tochter hinten. Frau Meier erinnert sich noch an den Knall und dann wieder, wie das Auto zum Stillstand kam. Ein Auffahrunfall mit mehreren Personenwagen und einem Lastwagen. Zum Glück gab es keine schweren Verletzungen. Frau Meier und ihre Tochter blieben eine Nacht zur Beobachtung im Spital. Diagnose: Schleudertrauma. Die Freundin, welche am Steuer sass, und ihre Tochter auf dem Hintersitz blieben glücklicherweise unverletzt. Sie haben einen verstauchten Fuss und Schmerzen am Hals wegen des Sicherheitsgurtes, mussten aber nicht im Spital bleiben. Am Folgetag wurden auch Frau Meier und ihre Tochter wieder entlassen.

Am Anfang dachte Frau Meier, sie hätten Glück gehabt, das sei alles nicht so schlimm. Schon bald würde wieder Normalität einkehren. Aber das Ereignis hat Spuren hinterlassen. Bei der Tochter, wie auch bei Frau Meier selber. Tage nach dem Unfall hat sie noch Schmerzen und fühlt sich oft durcheinander. Die Tochter schläft in der Nacht nicht mehr durch und schreckt regelmässig auf. Belastend. Jetzt hat sich die Polizei wieder bei Frau Meier gemeldet und angekündet, dass sie morgen für eine Befragung bei ihr zu Hause vorbeikommen würde. Sie hat doch schon alles gesagt und mag sich auch nicht mehr an alle Details erinnern. Sie hat Angst vor der Befragung. Plötzlich ist sie nicht mehr sicher, ob sie alles richtig gemacht hat und sucht nach Unterstützung.

Frau Meier ruft die Helpline von RoadCross Schweiz an. Beim Austritt aus dem Spital hat ihr der Sozialdienst den Flyer der Stiftung in die Hand gedrückt. Frau Clavadetscher, eine Beraterin von RoadCross, nimmt den Anruf entgegen. Nach Ausbildungen im Sozialen und vielen Jahren Berufserfahrung im psychosozialen Bereich, kann Frau Clavadetscher helfen. Sie kennt einige ähnlich gelagerte Fälle und weiss über die Abläufe Bescheid. Nebst ihren fachlichen Kenntnissen kann Frau Clavadetscher auch gut zuhören. Sie weiss, welche Spuren ein Verkehrsunfall hinterlassen kann. Über das Ereignis zu sprechen, bereitet Frau Meier immer noch Mühe und für die Beraterin ist schnell klar, dass der Schock tiefer sitzt als erwartet. Wieder einmal. Denn oftmals werden die langfristigen Folgen unterschätzt, und die Betroffenen stehen mit ihren Sorgen alleine da. Zudem werden bei Frau Meier bei späteren Abklärungen verschobene Wirbel festgestellt. Daher der stete Schmerz.

Themen, die bei der Beratung von RoadCross Schweiz häufig auftreten:

  • Körperliche Versehrtheit
  • Langwierige Heilungsprozesse über Jahre
  • Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten, Schmerzen, Lähmungen
  • Posttraumatische Belastungsstörungen und Depressionen
  • Juristische Verfahren, z.B. Straf- und Administrativverfahren
  • Langwierige und schwierige Verfahren zu Versicherungs- und Haftpflichtfragen
  • Finanzielle Folge, Ertragseinbussen bei Selbstständigerwerbenden,
    Verlust des Arbeitsplatzes
  • Existenzsicherung, allfällige Schulden
  • Isolierung, sozialer Rückzug, Vereinsamung
  • Psychische Instabilität, die sich in Wut, Unverständnis und Trauer äussern

Im Schnitt melden sich die Hilfesuchenden erst 120 Tage nach dem Unfall bei RoadCross Schweiz. Dies ist typisch, denn die Folgen eines Unfalls zeigen sich oft nicht unmittelbar danach. Vor allem bei scheinbar leichteren Verletzungen können Folgen erst später auftauchen und Schmerzen chronisch werden. Auch die psychologische Belastung eines Unfalls wird meist unterschätzt. Jeden Tag hören wir im Radio von Unfällen, es scheint Alltag zu sein. Dem ist aber nicht so, für die Betroffenen ist der Unfall ein einmaliges und einschneidendes Ereignis. Man steht unter Schock, und nicht selten wird der Unfall zur existentiellen Krise. Auch der Lastwagenfahrer, der in den Auffahrunfall verwickelt war, hatte verstört gewirkt und sich als erstes eine Zigarette angezündet. Und immer wieder gesagt, dass er schuld sei. Ein typisches Zeichen, dass auch er als routinierter Fahrer unter Schock stand.

Nebst den gesundheitlichen und psychischen Folgen eines Unfalls können auch die rechtlichen und administrativen Verfahren zu einer Belastung werden. Die Polizei muss ermitteln, wer den Unfall verschuldet hat. Dies ist einerseits zentral, um die haftungsrechtlichen Fragen zu klären, andrerseits um rechtliche Schritte gegen den Verursacher einzuleiten, falls sich dies als gesetzlich nötig erweist.

Als ersten Schritt empfiehlt Frau Clavadetscher Frau Meier den Besuch beim Hausarzt, um sich nochmals gründlich untersuchen zu lassen. Mit einem Schleudertrauma ist nicht zu spassen und je rascher mit einer effektiven Therapie begonnen wird, umso grösser sind die Heilungschancen. Für die Heilungskosten muss die Unfallversicherung aufkommen. Da Frau Meier angestellt ist, muss sie ihren Arbeitgeber informieren, der eine Meldung an die Unfallversicherung machen muss. So werden nicht nur die Heilungskosten übernommen, auch allfällige Lohnausfälle werden von der Unfalltaggeldversicherung gedeckt, falls Frau Meier für eine gewisse Zeit nicht oder nur reduziert arbeiten kann. Braucht es eine Haushaltshilfe, Kinderbetreuung?

Frau Meier hat eine Rechtsschutzversicherung. Das ist natürlich gut, aber aktiv wird diese erst, falls rechtliche Streitigkeit entstehen. Zudem stellt sich die Frage, ob Frau Meier Strafantrag wegen einfacher oder fahrlässiger Körperverletzung stellen möchte. Vom Datum des Unfallereignisses an, haben Betroffene 90 Tage Zeit, um zu entscheiden. Denn nur bei einem Offizialdelikt wie schwerer Körperverletzung wird automatisch ein Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eröffnet. Und falls Frau Meier auf einen Strafantrag verzichtet, kann sie den Verzicht nicht widerrufen. Falls sie hier juristische Unterstützung wünschte, wäre es sicher gut, einen Anwalt beizuziehen. Die Anwaltskosten müssten von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Und was geschieht mit der Tochter? Auch hier geht der erste Schritt zur Ärztin. Die Kinderärztin klärt ab, wie die Tochter das Trauma verarbeiten kann und zu ihrem gesunden Schlaf zurückfindet.

Über RoadCross Schweiz:

RoadCross Schweiz bietet eine erste Anlaufstelle nach einem Verkehrsunfall und begleitet die Betroffenen durch den Prozess. Bei spezifischen Fragen werden in Absprache mit den Betroffenen Spezialistinnen und Experten zugezogen. Das Weitern:

  • Unterstützt Opfer im engen, gesetzlichen Sinn gemäss Opferhilfegesetz
  • Unterstützt auch Geschädigte von Unfällen, die keine Opfer im gesetzlichen Sinn sind.
  • Berät Angehörige.
  • Hilft weiter, mit dem Ziel wieder Tritt zu fassen.
  • Berät zu Versicherungsfragen, ermuntert zu fundierten gesundheitlichen Abklärungen, zu möglichen beruflichen Konsequenzen, etc.
  • Pflegt ein Expertennetzwerk und helfen den Geschädigten, sich die adäquate, professionelle Unterstützung zu holen.
  • Wir beraten auch Unfallverursacher, sofern der Unfall nicht durch offensichtlich verantwortungsloses Handeln provoziert wurde.
  • Die Beratung ist kostenlos. Sie wird von Spendern, Gönnerinnen und Stiftungen finanziert

Es dauerte fast ein Jahr, bis Frau Meier wieder ganz gesund und voll arbeitsfähig war. Bei ihrer Tochter ging das zum Glück rascher. Ihr Arbeitgeber zeigte grosses Verständnis und hat ihr einen schrittweisen Einstieg mit Homeoffice und kurzen Arbeitstagen erlaubt. Frau Meier hat diese schwierige Zeit gemeistert und steht nun wieder unabhängig im Leben. Jetzt erst ist der Zeitpunkt gekommen, wo sich Frau Clavadetscher von ihr verabschiedet. Erst jetzt ist die Begleitung abgeschlossen und RoadCross Schweiz wird sich nicht mehr aktiv melden, steht Frau Meier jedoch nach wie vor jederzeit zur Verfügung.

*Name geändert

Zur Helpline: RoadCross Schweiz


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