Die wahre Geschichte einer jungen Mutter (Name geändert) zeigt, dass auch ein Unfall ohne schwere Verletzungen gravierende Auswirkungen haben kann. Der Weg zurück ist oft beschwerlich und lange. RoadCross Schweiz hilft, dass Betroffene im Leben wieder Tritt fassen können.
Regina Berger* sitzt im Auto ihrer Freundin auf dem Beifahrersitz, ihre Tochter hinten. An den plötzlichen Knall erinnert sie sich noch. Und wie das Auto dann zum Stillstand kam. Ein Auffahrunfall ohne schwere Verletzungen, sie muss mit ihrer Tochter nur eine Nacht zur Beobachtung im Spital bleiben. Diagnose: Schleudertrauma. Am Folgetag können beide wieder nach Hause.
Glück gehabt, denkt Regina Berger, alles nicht so schlimm. Aber das Ereignis hinterlässt Spuren. Die Schmerzen bei der Mutter bleiben, die Tochter schläft in der Nacht nicht mehr durch und ist schreckhaft. Belastend. Und nun kommt auch die Polizei noch für eine Befragung vorbei. Plötzlich ist Frau Berger nicht mehr sicher, ob sie alles richtig gemacht hat und sucht Unterstützung. Sie ruft die HelpLine von RoadCross Schweiz an. Beim Austritt aus dem Spital hat ihr der Sozialdienst den Flyer der Stiftung in die Hand gedrückt. Über das Ereignis zu sprechen, bereitet Regina Berger immer noch Mühe und für die Beraterin ist schnell klar, dass der Schock tiefer sitzt als erwartet. Wieder einmal. Denn oftmals werden die langfristigen Folgen unterschätzt, und die Betroffenen stehen mit ihren Sorgen allein da.
Im Durchschnitt verstreichen gut 170 Tage, bevor sich Hilfesuchende nach einem Unfall bei RoadCross Schweiz melden. Denn die Folgen eines Unfalls zeigen sich gerade bei scheinbar leichteren Verletzungen oft nicht unmittelbar. Dann werden Schmerzen chronisch. Auch die psychische Belastung wird meist unterschätzt. Kommen dann noch rechtliche und administrative Verfahren hinzu, wird der Unfall schnell zur existenziellen Krise.
RoadCross Schweiz empfiehlt Regina Berger, den Grund der Schmerzen nochmals gründlich untersuchen zu lassen, denn mit einem Schleudertrauma ist nicht zu spassen. Zudem klärt RoadCross Schweiz die Übernahme der Kosten und kümmert sich um die Unfalltaggeldversicherung, falls Frau Berger arbeitsunfähig ist. Ebenso kann RoadCross Schweiz mit Vertrauensanwälten und -ärzten in rechtlichen und medizinischen Belangen unterstützen. Und falls nötig, besorgt RoadCross Schweiz auch eine Haushaltshilfe und die Kinderbetreuung.
Es dauert fast ein Jahr, bis Regina Berger wieder ganz gesund und arbeitsfähig ist und wieder unabhängig im Leben steht. Erst dann ist die Begleitung abgeschlossen und RoadCross Schweiz wird sich nicht mehr aktiv melden. Aber wenn Frau Berger das Bedürfnis hat, steht ihr RoadCross Schweiz jederzeit zur Verfügung.
* Name geändert
Holen Sie sich Unterstützung
Fragen an Mike Egle, Kommunikation RoadCross Schweiz, zur kostenlosen Beratung für Unfallbetroffene:
RoadCross Schweiz unterstützt Betroffene nach einem Verkehrsunfall. Inwiefern ist der Fall von Regina Berger typisch für Ihre Arbeit?
Typisch ist, dass die Folgen von Unfällen mit scheinbar geringfügigen Verletzungen immer wieder unterschätzt werden. Man denkt, dass es viel schlimmer hätte kommen können, möchte niemandem eine Last sein und möglichst schnell wieder in seinen Job zurückkehren. Verstärkt durch Existenzängste und die Befürchtung, den Arbeitsplatz zu verlieren. Viele Menschen haben zudem den Anspruch an sich, alles selbst regeln zu können und warten dann zu lange, bis sie sich Hilfe holen.
Was raten Sie den Betroffenen nach einem Verkehrsunfall?
Wichtig ist, dass man sich möglichst schnell und ausführlich informiert. Die Betroffenen wissen nicht immer, auf welche Leistungen sie Anspruch haben und welche unterstützenden Angebote sonst noch existieren. Oftmals können Lösungen gefunden werden, welche den Betroffenen helfen und ihnen auch viel Druck und Zukunftsängste nehmen. Wenn man sich bei uns meldet, dann helfen wir gerne dabei, diese Lösungen zu finden.
RoadCross Schweiz unterstützt die Betroffenen – wie sieht diese Unterstützung aus?
Nach einem Unfall stellen sich zum einen viele administrative Fragen, welche geklärt werden müssen. Wichtig ist dabei, keine Fristen zu verpassen. Dies stellen wir sicher, in dem wir eine Auslegeordnung machen und in juristischen Fragen eng mit unseren Vertrauensanwälten zusammenarbeiten. So können wir helfen, dass bei den administrativen und auch juristischen Fragen alles richtig läuft und die Betroffenen die Unterstützung erhalten, welche sie benötigen. Schwieriger kann die Unterstützung in psychologischen Belangen sein.
Inwiefern schwieriger?
Die Betroffenen müssen lernen, mit der eigenen Versehrtheit umzugehen, man spürt oft den Schmerz und das Leid, dass ein Leben nicht mehr das gleiche ist wie vor dem Unfall. Verständlicherweise ist da oft auch Wut über das Erlebte und Angst vor der Zukunft. Dann aufzuzeigen, dass es nicht möglich ist, die Uhr zurückzudrehen, dass das Leben aber anders und trotzdem zufrieden weitergehen kann, ist eine grosse Herausforderung. Aber auch genau das, was ich an unserer Arbeit so schätze.
Aus Ihrer langjährigen Erfahrung: Welche Faktoren sind wichtig, damit Unfallbetroffene das Geschehene leichter verarbeiten können?
Es stellt sich oft die Frage nach dem Warum. Hier zeigt sich klar: je fahrlässiger ein Verhalten war, entsprechend schwerer fällt es den Betroffenen, die Situation zu akzeptieren. Die Verarbeitung ist aber ein sehr individueller Prozess. In manchen Fällen bringt das Gefühl der korrekten Bestrafung Genugtuung, andere finden Linderung im persönlichen Austausch. Wenn der Fehler für die Betroffenen nachvollziehbar ist, kann es sogar sein, dass sie mit der verursachenden Person eine Art «Mitleid» haben und Vergebung finden. Es ist aber auch in Ordnung, wenn man sich nach einem Unfall nicht mit dem Verursacher treffen möchte. Jeder muss seinen eigenen Weg finden. Und auch dabei bieten wir Unterstützung.
Was ist die häufigste Frage, die Ihnen und den Fachleuten der HelpLine gestellt wird?
Das ist die Frage nach dem Strafantrag. Wurde man Opfer eines Verkehrsunfalls, wird man von der Polizei gefragt, ob man diesen stellen möchte. Schon der juristische Begriff verunsichert und vielen ist auch nicht wirklich klar, was es damit auf sich hat. Mit dem Strafantrag wird aber veranlasst, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft den Unfallhergang genau festhalten und Beweismittel sichern. Wenn noch keine Haftungsanerkennung einer Versicherung vorliegt, kann der Strafantrag entscheidend sein. Daher empfehlen wir immer, diesen zu stellen und allenfalls wieder zurückzuziehen.
Was wünschen Sie sich für die Zukunft der HelpLine?
Dass niemand zögert, sich bei uns Hilfe zu holen. Für uns ist kein Unfall eine Bagatelle. Es ist wichtig, dass sich Betroffene Zeit zur Heilung und Verarbeitung nehmen. Wir nehmen uns auch sehr gerne Zeit, diese Prozesse zu unterstützen. Wir sind hier für Fragen und Bedürfnisse und manchmal hilft es auch schon nur, über das Geschehene zu reden. Denn reden hilft. Und auch dafür sind wir da.
Unterstützung nach einem Verkehrsunfall – melden Sie sich bei uns
Jeder Unfall ist anders und kann das Leben für immer verändern. Ob bei kleinen Fragen, in komplexen Situationen oder auch einfach, wenn Sie mit jemandem reden möchten: Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen kostenlos.
Telefon: 044 310 13 13
E-Mail: helpline@roadcross.ch
Web: www.roadcross.ch
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit RoadCross Schweiz.