Lieber Dr. AMAG
Ich stand letztens im stockenden Kolonnenverkehr und wusste nicht so Recht, ob ich nun rechts vorbeifahren darf, weil es auf meiner Spur schneller ging. Die Medien haben das Rechtsüberholen oder das Vorbeifahren schon oft thematisiert. Ist das schon beschlossene Sache und ab wann ist das gültig?

Lieber Fragesteller
Ein ganzes Paket an Änderungen von Strassenverkehrsregeln soll im Frühjahr 2019 verabschiedet werden. Anfangs Oktober hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und der Sicherheit vorgeschlagen.

Hier eine Übersicht der bevorstehenden Änderungen der Verkehrsregeln:

  • Kindern im Primarschulalter soll es erlaubt werden, auf dem Trottoir Velo zu fahren.
  • Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf der Autobahn mit 100 km/h statt wie bisher mit 80 unterwegs sein dürfen.
  • Das Reissverschlussprinzip soll vor einem Spurabbau (wie z.B. bei einer Baustelle) rechtlich verankert werden.
  • Das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen soll erlaubt werden. (1) Das heisst, dass bei stockendem Verkehr mit gleichbleibender Geschwindigkeit an der linken Kolonne vorbeigefahren werden darf. Ein anschliessender Wechsel von der rechten auf die linke Spur gilt jedoch als Rechtsüberholen und bleibt mit einem Führerausweisentzug bestraft. (2)
  • Die Rettungsgasse soll Pflicht werden. Damit soll ein schneller Weg von Rettungsfahrzeugen zum Unfallort gewährleistet werden. (2)
  • Velofahrer sollen bei Rot – bei entsprechender Signalisation – rechts abbiegen dürfen. (4)
  • Der Mindestabstand zu einem vortrittsberechtigen Fahrzeug mit Blaulicht soll aufgehoben werden. Bisher betrug der Mindestabstand 100 Meter

Wann genau alle diese Änderungen in Kraft treten, ist jedoch noch nicht klar.

Neue, bereits geltende Verkehrsregeln:

  • Das Alter für die medizinische Kontrolle wurde von 70 auf 75 Jahren angehoben. In dieser Kontrolle wird die Fahrtauglichkeit überprüft. Diese Regeländerung trat am 1. Januar 2019 in Kraft. (5)
  • Die Nachprüfung für Personenwagen und Motorräder muss seit 2017 erst nach 5 Jahren, spätestens 6 nach der ersten Inverkehrsetzung geprüft werden. (6)
  • Auf dreispurigen Autobahnen muss auf der linken Spur seit zwei Jahren mit mindestens 100 km/h gefahren werden. Vorher waren es lediglich 80 km/h. Reisecars sind somit von der linken Spur verbannt. (7)
  • Das Rückwärtsfahren auf längeren Strecken ist seit 2016 verboten – es gab zu vielen Unfälle. Nur wenn Wenden unmöglich ist oder zum Einparkieren darf der Rückwärtsgang benutzt werden. (8)

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1 Kommentare

Kilian Thomann

  • Das rechts Vorbeifahren löst nur bedingt das Problem mit den Mittelspurschleichern, welche die Autobahn offensichtlich gepachtet haben. 25 Jahre+ auf der Strasse, aber unfähig die Autobahn korrekt zu befahren. Weshalb soll ich über 3 Spuren hin und her manövrieren und dabei neben dem Schleicher ein Risiko darstellen? Also von ganz rechts, nach ganz links, wieder nach ganz rechts. Es ist eine Schande, das die Polizei dem gesetzlichen Rechtsfahrgebot nicht nachgeht und dies mit lächerlichen 60.- CHF "bestraft" wird, angesichts des mutwilligen nicht einhaltens des Rechtsfahrgebotes und das dadurch erhöhte Risiko eines Unfalles, durch die provozierten - unnötigen - Spurwechel (Nötigung). Mittelspurschleicher müssen wesentlich härter bestraft werden (240.- CHF) und die Polizei sollte dem effektiv nachgehen. Somit wären solche gesetzlichen "Notlösungen" nicht notwendig.