Rein technisch gesehen ist das autonome oder das automatisierte Fahren schon weit fortgeschritten. Feldversuche werden schon länger gemacht und mittlerweile sind die Autos fast bereit, sich selbständig im Verkehr zurechtzufinden. Über die komplexen technischen Fragen hinaus gibt es aber noch einige – nicht weniger komplexe – rechtliche und ethische Probleme zu klären, bis solche Fahrzeuge zugelassen werden können.
Das autonome Fahren wird in fünf Levels aufgeteilt:
Level 1: assistiert
Bei Fahrzeugen mit einfachen Assistenzsystemen muss die Fahrerin oder der Fahrer stets wachsam sein. Assistiertes Fahren betrifft hauptsächlich Stauassistenten und Spurhalte- sowie Abstandsfunktionen.
Level 2: teilautomatisiert
Auch bei teilautomatisierten Autos muss die Fahrerin oder der Fahrer die Assistenzsysteme dauerhaft überwachen, zum Beispiel, wenn diese während einer bestimmten Zeit die Längs- und Quersteuerung übernehmen. Auch wenn das System mithilfe des Parkassistenten automatisch parkiert, ist die Überwachung durch die Fahrerin oder den Fahrer nötig.
Level 3: hochautomatisiert
Fahrzeuge mit einem hochautomatisierten System müssen hingegen nicht permanent überwacht werden, wenn sie die Kontrolle über die Längs- oder Quersteuerung übernehmen. Wenn das System aber die Fahrerin oder den Fahrer warnt, gehören die Hände wieder ans Lenkrad.
Level 4: vollautomatisiert
Vollautomatisierte Fahrzeuge können komplexe Verkehrssituationen wie Baustellen erkennen und diese ohne die Hilfe der Fahrerin oder des Fahrers bewältigen. Eine Überwachung des Systems ist nicht nötig. Die Fahrerin oder der Fahrer darf aber nicht fahruntüchtig sein und muss im Besitz eines Führerscheins sein, damit sie im Notfall doch eingreifen können.
Level 5: komplettautomatisiert
Komplettautonome Autos haben weder ein Lenkrad noch eine Pedalerie. Ihre Systeme können alle Funktionen übernehmen, ohne dass eine Überwachung durch einen Menschen notwendig ist. Die Fahrgäste sind reine Passagiere und müssen weder fahrtüchtig noch im Besitz eines Führerausweises sein.
Regelungen in der Schweiz
Im Schweizerischen Strassenverkehrsgesetz (SVG) heisst es, dass der Fahrer im Strassenverkehr sein Fahrzeug jeweils ständig so zu beherrschen hat, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann (Art. 31 Abs. 1 SVG). Die Verantwortlichkeit liegt vollkommen beim Fahrer. Zudem steht in der Schweizerischen Verkehrsregelnverordnung (VRV), dass der Fahrer seine Aufmerksamkeit der Strasse und dem Verkehr schenken muss und das Lenkrad nicht loslassen darf (Art. 3 VRV). Gestützt auf das heute geltende Recht sind Autos mit Level 3, 4 und 5 in der Schweiz folglich nicht zulässig. Um dies zu ändern und die neuesten technischen Errungenschaften zuzulassen, hat der Gesetzgeber die entsprechende rechtliche Grundlage zu schaffen. In anderen Ländern ist dies zum Teil schon geschehen.
Geplante Gesetzesänderungen
Der Bundesrat gleiste Mitte 2020 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) auf. Zum autonomen Fahren heisst es dazu:
Die Assistenzsysteme der Fahrzeuge werden laufend verbessert. Künftig wird es möglich sein, mit einem Auto zu fahren, ohne dass die Lenkenden das Fahrgeschehen permanent überwachen müssen. Um auf solche Entwicklungen rasch reagieren zu können, soll der Bundesrat im Strassenverkehrsgesetz (SVG) neu die Kompetenz erhalten, die konkreten Regelungen auf Verordnungsstufe zu erlassen. Zudem werden die Rahmenbedingungen festgelegt, die der Bundesrat in Ausübung seiner Kompetenz zu beachten hat. Mit der Revision wird zudem eine rechtliche Basis geschaffen, damit das Bundesamt für Strassen (ASTRA) Versuche mit vollautomatisierten Fahrzeugen auf öffentlichen Strassen bewilligen kann. Mit solchen Tests können wichtige Erkenntnisse gewonnen werden.