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    Brennbarkeit und Löschen

    Bei jedem Brand werden toxische Gase und Brandrauch freigesetzt. Daher sollte man zu einem brennenden Fahrzeug immer einen Sicherheitsabstand einhalten. Auch die Feuerwehr geht bei einem Batteriebrand – genau wie bei einem konventionellen Fahrzeugbrand – mit entsprechenden Atemschutzgeräten vor.
    Brennbarkeit und Löschen

    Brennbarkeit und Löschen

    Ja. Fahrzeugbrände sind, wie auch bei konventionellen Fahrzeugen, möglich. Bei Elektrofahrzeugen besteht zudem das geringe Restrisiko einer verzögerten Brandentstehung. Insbesondere bei einer Beschädigung der Hochvoltbatterie, in der elektrische und chemische Energie gespeichert sind. Die festen und flüssigen Chemikalien darin können brennen. Einen Metallbrand des Lithiums gibt es jedoch nicht.

    Das hängt vom Einzelfall ab. Mit geeigneten Löschmethoden der Feuerwehr ist der Brand eines Elektroautos beherrschbar.

    Da der Löschvorgang immer auch situationsabhängig ist, sollte wie bei einem normalen Fahrzeugbrand vorgegangen werden. Wichtig ist dabei, die Rettungsdatenblätter zu beachten.

    Nein. Bei einem Brand kann sofort mit Wasser gelöscht werden. Der Wasserstrahl verursacht höchstens einen lokalen Kurzschluss am möglicherweise offenen Hochvoltsystem, aber es fliesst kein Strom in den Löschwasserstrahl. Und da in Lithium-Ionen-Batterien kein elementares Lithium verbaut ist, ist auch in dieser Hinsicht der Kontakt mit Wasser unproblematisch.

    Bei jedem Brand werden toxische Gase und Brandrauch freigesetzt. Daher sollte man zu einem brennenden Fahrzeug immer einen Sicherheitsabstand einhalten. Auch die Feuerwehr geht bei einem Batteriebrand – genau wie bei einem konventionellen Fahrzeugbrand – mit entsprechenden Atemschutzgeräten vor.

    Vom Brand eines Elektrofahrzeugs gehen vergleichbare Gefahren aus wie von demjenigen eines Fahrzeugs mit konventionellem Antrieb. Ausschlaggebend für die Rauch- und Wärmefreisetzung sind neben der Batterie und dem Kraftstoff auch sämtliche im Fahrzeug verbauten Materialien. Deshalb unterscheidet sich das Vorgehen der Feuerwehr in diesem Fall nicht von ihrem konventionellen Vorgehen. Generell gilt: Tiefgaragen sind bei brennenden Fahrzeugen immer sofort zu verlassen.

    Vereinzelt wird Elektrofahrzeugen die Nutzung von Parkhäusern und Tiefgaragen verboten. Sicherheitsuntersuchungen der Volkswagen AG ergaben jedoch, dass eine solche Einschränkung keineswegs notwendig ist. Die endgültige Entscheidung liegt aber im Ermessen jedes einzelnen Betreibers.

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