Anbieter dieser Probefahrt ist die AMAG Import AG, Alte Steinhauserstrasse 12, 6330 Cham, Schweiz (nachfolgend „AMAG“ genannt). Die Durchführung der Probefahrt erfolgt auf Basis der nachstehenden Probefahrtbestimmungen, die mit der Teilnahme akzeptiert werden.
1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die über einen in derSchweiz und in Liechtenstein gültigen Fahrausweis Kat. B verfügen (nachfolgend«TeilnehmerIn» genannt). Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die nicht imBesitz eines in der Schweiz und in Liechtenstein gültigen Fahrausweises Kat. Bverfügen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. AMAG ist vor Probefahrtbeginn aufVerlangen Einsicht in die Fahrerlaubnis zu geben.
2. Die Teilnahme an der Probefahrt ist freiwillig. Der/die TeilnehmerIn ist sich der Gefahrenund Risiken der Teilnahme an der Probefahrt bewusst, ist über die Gefahren und Risikenausreichend informiert worden und leistet den ihm erteilten Weisungen stets strikt Folge.
3. Der/die TeilnehmerIn verzichtet gegenüber der AMAG sowie gegenüber deren Organen,Angestellten, Vertretern und Hilfspersonen (nachfolgend einzeln oder gemeinsam«Hilfspersonen») auf sämtliche Haftungs- und Schadenersatzansprüche, insbesonderefür Insassenschäden und Schäden an mitgeführten Sachen. Von diesem Verzichtausgenommen sind Ansprüche aufgrund von Körperverletzungen, die AMAG oder ihrenHilfspersonen schuldhaft verursacht haben sowie aufgrund von Schäden, die AMAGoder ihren Hilfspersonen vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben sowieAnsprüche, die dem/der TeilnehmerIn aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungenzustehen.
4. Das Fahrzeug ist auf AMAG eingelöst. Vom/von der TeilnehmerIn schuldhaftverursachte Schäden sind von diesem/r zu ersetzen und die AMAG und ihreHilfspersonen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern deren Ansprücheauf ein Verschulden des/r Teilnehmer(s)In zurückzuführen sind.
5. Bei jedem Sachschaden am Fahrzeug ist ein vollständiger Unfallrapport auszufüllen.Sofern ein Personenschaden vorliegt oder der Fall unklar ist, muss eine polizeilicheTatbestandsaufnahme durchgeführt werden. Schäden am Fahrzeug sind unverzüglichder AMAG zu melden.
6. Das Fahrzeug darf nicht einer Drittperson zum Gebrauch überlassen werden.
7. Auslandfahrten sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung von AMAG gestattet.
8. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, sich während der Probefahrt an folgendeRegelungen zu halten:
a. während der Dauer der Probefahrt nicht unter Alkohol-, Medikamenteneinfluss odersonstiger berauschender Mittel zu stehen;
b. bei An- und Abfahrt sowie während allen Fahrten – als Fahrer wie auch Beifahrer –den Sicherheitsgurt anzulegen;
c. während der Probefahrt allenfalls bestehende Überholverbote einzuhalten undhiervon nur nach vorheriger ausdrücklicher Aufforderung durch AMAG resp. ihrenHilfspersonen abzuweichen;
d. bei Fahrten im öffentlichen Verkehr die Geschwindigkeitsbegrenzungen und alleweiteren geltenden Gesetze und Verordnungen einzuhalten; der/die TeilnehmerInhaftet für jegliche von ihm/ihr verursachte Strassenverkehrsgesetzübertretung.
9. Der/die TeilnehmerIn erkennt an und willigt ein, dass die AMAG und ihre Hilfspersonen bei Verstössen gegen Verpflichtungen des/r Teilnehmer(s)In sowie zur Wahrung eigener Interessen berechtigt ist, den Namen des/r Teilnehmer(s)In jederzeit den zuständigen Behörden bekannt zu geben.
10. Der/die TeilnehmerIn erkennt an und willigt ein, dass die AMAG und ihre Hilfspersonen den/die TeilnehmerIn bei Verstössen gegen eine oder mehrere der vorgenannten Regelungen von der weiteren Teilnahme an der Schulung ausschliessen darf; ihm/ihr stehen in einem solchen Fall keine Ansprüche gegen die AMAG oder ihre Hilfspersonen zu;
11. Personenbezogenen Daten werden soweit erforderlich zur Erfüllung der Probefahrt sowie zur Wahrung berechtigter Interessen von AMAG bearbeitet. Die Daten werden zum Zweck der Kundenbetreuung, -befragung und der Führung einer zentralen Interessenten- und Kundenbetreuungsplattform sowie zur Diebstahlprävention bearbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf Datenschutzerklärung (amag-group.ch) einsehbar.
12. Die AMAG und ihre Hilfspersonen behalten sich das Recht vor, die Probefahrt aus wichtigen Gründen zu verschieben oder abzusagen. Ansprüche aufgrund einer solchen Verschiebung oder Absage der Probefahrt sind ausgeschlossen.
13. Diese Probefahrtbestimmungen und sämtliche Streitigkeiten, welche aus diesen bzw. aus Teilnahme an der Probefahrt resultieren oder damit im Zusammenhang stehen, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen und kollisionsrechtlicher Normen. Gerichtsstand ist Cham (ZG), Schweiz.